Vollbiologische Kleinkläranlagen
Wer muss eine vollbiologische Kleinkläranlage betreiben?
- Wer nicht an die zentrale Abwasseranlage angeschlossen werden kann.
- Grundstücke, die laut Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes bzw. der Gemeinde als dauerhaft dezentral entsorgt festgelegt wurden.
Welche Anforderungen bestehen an Kleinkläranlagen?
- Vorhandene Kleinkläranlagen müssen bis spätestens 31.12.2015 in vollbiologische Kleinkläranlagen umgerüstet bzw. neu errichtet werden (Erlass des Sächsischen Ministeriums für Umweltschutz und Landwirtschaft vom 02.09.2003)
- Kleinkläranlagen müssen eine DIBt-Zulassung besitzen und nach der DIN 4261 errichtet und betrieben werden
- Für Kleinkläranlagen gelten laut Abwasserverordnung vom 02.07.2002 die Anforderungen der Größenklasse 1 (CSB ≤ 150 mg/l; BSB5 ≤ 40 mg/l)
- Der Betreiber hat im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. der Einleitgenehmigung des Zweckverbandes oder der Gemeinde die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen und den Betrieb der Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu realisieren
- Die Wartung der Kleinkläranlagen ist von einem zertifizierten Fachunternehmen durchzuführen und ist mit einem Wartungsvertrag nachzuweisen
Was ist bei der Planung/Herstellung einer KKA zu beachten?
- Setzen Sie sich als erstes mit Ihrem Aufgabenträger in Verbindung:
Abwasserzweckverband Löbau-Süd
Äußere Weberstraße 43
02763 Zittau - Der Abwasserzweckverband Löbau-Süd besitzt eine Abwasserbeseitigungskonzeption, welche die geplante Entsorgung jedes Grundstückes regelt.
- Ist für Ihr Grundstück die dezentrale Entsorgung vorgesehen, so können Sie nun einen Antrag auf Errichtung einer Kleinkläranlage an Ihren Aufgabenträger stellen. Das Antragsformular erhalten Sie von Ihrem Aufgabenträger.
- Wenn die Abwässer an Ihrer Kleinkläranlage direkt in ein Gewässer eingeleitet oder auf Ihrem Grundstück versickert werden, ist
außerdem für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinkläranlage die wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau, Telefon 03581 6633170 zu beantragen.
Welche Kosten fallen bei Herstellung und Betrieb einer KKA an?
- Die Kosten werden entscheidend von der qualifizierten Auswahl der Anlage beeinflusst (Was billig ist, ist nicht immer gut!).
- Es sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Betriebskosten für Energie, Wartung und Schlammentsorgung sowie Sachkosten zu beachten.
- Die SOWAG hat hierzu umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und kann verschiedene Vorzugslösungen vorstellen.
- Kleinkläranlagen werden durch den Freistaat Sachsen gemäß aktueller Förderrichtlinie gefördert.
Ansprechpartner
SOWAG mbH
Betriebsführer
Herr Hohberger
Dezentrale Abwasseranlagen
Telefon: 03583 7737-81